Google Street View soll Sondernutzungsgebühr im Main Kinzig Kreis zahlen!

Andreas Müller

Pressemitteilung vom 17.08.2010

LINKE stellt Antrag zur Kreistagssitzung

Eigentümer und Mieter laufen Sturm gegen Google Street View. Laut dem Unternehmen haben bereits 10.000 Bürger Einspruch gegen die Erfassung ihres Wohnhauses mit dem Straßendienst eingelegt. Verbraucherschutzministerin Eigner verlangt die Verlängerung der Widerspruchsfrist. Die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen bei einem etwaigen Vorgehen gegen den Fotodienst Google Street View sind aufgrund der begrenzten Zuständigkeiten beschränkt. Letztlich ist vor allem der Bundesgesetzgeber gefragt, ob er den Handlungsrahmen von Google Street View einschränkt und die Abwehrrechte der Bürger stärkt. Doch auch die Kommunen können etwas gegen die Datenkraake Google tun. Deshalb haben die LINKEN für die nächste Kreistagssitzung einen Antrag eingebracht mit dem der Kreisausschuss beauftragt werden soll eine Sondernutzungsgebühr von dem Unternehmen zu erheben.

Einige Kommunen (z.B. Bonn, Herne, Bergisch-Gladbach) haben nach dem Vorreiterbeispiel der Stadt Ratingen in Nordrhein-Westfalen dies als Sondernutzung eingestuft und verlangen nach eigens hierfür erlassenen Neuregelungen in ihren Satzungen von Google Sondernutzungsgebühren in Höhe von 20 bis 100 Euro pro fotografierten Straßenkilometer im Stadtgebiet. Diese Idee hat DIE LINKE. Kreistagsfraktion aufgegriffen und fordert vom Main-Kinzig-Kreis für die Kreisstrassen eine ähnliche Regelung.

"Wir würden uns freuen, wenn sich Städte und Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis der Aktion anschließen würden und wir den Main-Kinzig-Kreis möglichst teuer für Google machen können", so der Fraktionsvorsitzende Andreas Müller. Natürlich sollte der Kreis und die Kommunen im Main-Kinzig-Kreis darüber hinaus ihren Einwohnern Musterbriefe zur Verfügung, mit denen diese verlangen können, dass ihr Haus in Google Street View unkenntlich gemacht wird. Andere Städte gehen darüber hinaus und bieten ihren Einwohnern an, die Widersprüche zu sammeln und gebündelt an Google zu übersenden. Solche Aktionen sollten auch im Main-Kinzig-Kreis flächendeckend und parteiübergreifend stattfinden.

Müller weiter: "Eine konkrete gerichtliche Entscheidung zu den Kamerafahrten von Google Street View liegt derzeit noch nicht vor. Die Rechtsprechung hat sich aber bereits zu Fahrten aufgrund von Werbezwecken geäußert. Dies ist vergleichbar und deshalb ist unsere Forderung zulässig." Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts strebe derjenige, der nur deshalb am Straßenverkehr teilnehme, um seine Werbung zu betreiben, keine Ortsveränderung an, um sich selbst oder andere an eine andere Stelle zu transportieren. Vielmehr nehme dieser nur zu verkehrsfremden Zwecken zusätzlichen Verkehrsraum in Anspruch. Auch das Oberverwaltungsgericht NRW stellte hierzu beispielsweise fest, dass das Abstellen eines Kfz, das zur Werbung dient, eine gebührenpflichtige Sondernutzung ist.