Konzessionsvertrag Stromversorgung

Gert Wüstenhagen

Stadtverordnetenversammlung 15. 2. 2012 TO Teil II 2.2 (Konzessionsvertrag Stromversorgung)

Sehr geehrte Frau Horst,

wir bitten, den nachstehenden Änderungsantrag zur Beratung und Beschlussfassung des o. g. Tagesordnungspunktes zu nehmen:

Die Stadtverordneten mögen beschließen:
§ 13 13.1 f wird wie folgt geändert: 13.1 Dieser Vertrag tritt zum 1. 1. 2012 in Kraft. Er hat eine feste Laufzeit von fünf Jahren und endet mit Ablauf des 31.12. 2016 (Vertragslaufzeit). 13.2 Die Stadt hat innerhalb dieser Vertragslaufzeit das Recht, den Vertrag nach 3 Jahren, also zum 31. 12. 2014 zu kündigen. (Weiter wie folgt)

Mit kollegialen Grüßen
Wüstenhagen


Begründung:

Eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren verhindert für unsere Stadt jeden rechtlich wirksamen Einfluss auf die im Vertragstext beschriebenen sowie weitere Ziele. Es konnte in den letzten Monaten nicht erläutert werden, warum nie das Gespräch mit den Kreiswerken gesucht wurde (s. a. Schreiben des Aufsichtsratsvorsitzenden Pipa an die Fraktionen).
So konnte der ursprüngliche Bewerber Kreiswerke durch Standortnähe und vorgetragene Zahlen zur Versorgungssicherheit anlässlich einer Begehung darstellen, daß diese nachweislich gegeben ist – bei dem Bewerber e.on stehen diese Zahlen nicht zur Verfügung.
Die Begründung der langen Laufzeit wegen der Absicherung erforderlicher Investitionen durch den Bewerber e.on wurde nicht nach Notwendigkeit und Planung belegt, während diese Inhalte von den Kreiswerken anlässlich o. g. Begehung zum Gegenstand der (nicht durchgeführten) Verhandlungsgespräche angekündigt worden waren. Auch lassen sich keine Investitionen von e.on über die Versorgung von zusätzlichem Bedarf (Neubaugebiete, Gewerbe) hinaus in den letzten zwanzig Jahren ausmachen Die beiden ursprünglichen Bewerber e.on und Kreiswerke unterscheiden sich bei der Versorgung mit erneuerbaren Energien weit. So lieferten die e.on lt. Eigendarstellung nach § 42 EEG im Jahre 2010 einen Anteil von 21,6 % erneuerbaren Energien, während hier die Kreiswerke im gleichen Jahr mit 33,4 % bereits um 55 % höher liegen und so die steigende heimische Stromerzeugung alternativ nutzen. Auch bei den nun gültigen Verbraucherpreisen zeigt sich am Beispiel eines 2000-KWHaushaltes im Vergleich, dass die Kreiswerke hier Ökostrom noch günstiger liefern, als e.on Normalstrom, womit belegt wird, dass bei höherem Verbrauch und Energiemixtarif unsere Bürgerinnen und Bürger bei der Versorgung durch e.on erheblich draufzahlen und so manche „Wohltat“ des ja derzeit favorisierten Konzessionärs teuer bezahlen.
Da zuletzt auch Möglichkeit und Wirksamkeit kommunaler Energieverbraucher in der Öffentlichkeit in Frage gestellt wurden, hierzu noch ein paar Fakten, statt Ausreden: Bei einem jährlichen Umsatz Hessischer Kommunalunternehmen von 7 Milliarden Euro, bei Konzessionsabgaben von 470 Millionen an die Städte, bei 21.755 Beschäftigten und bei 426 stromversorgten Kommunen in Hessen, deren Anzahl und Erfolg weiter steigt, ist es rätselhaft, warum man lange Laufzeiten hinnehmen will, statt jetzt offensiv für eine Stadtwerke zu kämpfen, die auch eine ist und nicht bloß dieses Etikett zur Vermarktung gebraucht.

Wir bitten daher alle Kolleginnen und Kollegen, denen eine alternative Stromversorgung aus den genannten Gründen wichtig ist, für die rechtlich mögliche von uns vorgeschlagene Laufzeit von maximal fünf Jahren zu stimmen.