Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung

Herbert Vetter

Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sichern können. Unter „eigene Kräfte“ sind eigenes Einkommen wie Rente oder Einkommen durch Arbeit, als „eigene Mittel“ Ersparnisse und Vermögen über einen Freibetrag hinaus zu verstehen. Die Rentenversicherungsträger sind hierbei zu Auskünften verpflichtet.

Unterhaltsverpflichtete werden nur bei einem jährlichen Einkommen von über 100.000 Euro zur Grundsicherung herangezogen.

Die Grundsicherung setzt sich zusammen aus einem Regelsatz (z. B. 350 Euro für den Haushaltsvorstand), den anerkannten Unterkunfts- und Heizkosten sowie bei vielen Erkrankungen und Behinderungen aus einem Mehrbedarfszuschlag. Hierdurch wird bei einer Person eine Grundsicherung von mindestens 670 Euro erreicht, zuzüglich eines möglichen Mehrbedarfs.

2. Der Magistrat wird beauftragt, mit der „Gelnhäuser Tafel“ einen gangbaren Weg zu vereinbaren, dass bei Anträgen um Aufnahme in das Ausgabesystem der Tafel auf die Möglichkeit der Antragstellung zur Grundsicherung hingewiesen wird.

Begründung:

Die Fraktion der Linken hatte vor einem Jahr in der StVV den Antrag gestellt, den Personenkreis der Berechtigten der Grundsicherung über die beschriebene Leistungsmöglichkeit zu informieren. Nach Zusage, das Thema durch eine Podiums- oder Vortragsveranstaltung auf dem Seniorentag zu behandeln, zogen wir den Antrag zurück.

Die zugesagte Veranstaltung fand jedoch nicht statt. Der MKK hatte lediglich durch seine Sozialverwaltung in Form von Infoheften und Sachkundige bei Nachfragen eine Informationsmöglichkeit geschaffen. Nach eigenen Wahrnehmungen und Bestätigung durch Veranstaltungsteilnehmer wurde von dem Angebot von Betroffenen kaum Gebrauch gemacht.

Nach Erscheinen der Gelnhäuser Stadtinformation 2009 konnte dieser entnommen werden, dass dort dankenswerter Weise über die neue Wohngeldregelungen informiert wurde.

Das Thema Grundsicherung sollte daher in gleicher Weise der Bevölkerung Gelnhausens nahe gebracht werden, um den Berechtigten selbst oder durch Verwandte und Bekannte die Möglichkeit der Antragstellung aufzuzeigen.

Die Bereitstellung von Informationsschriften sowie die mündliche Bekanntmachung der Hilfemöglichkeit der Grundsicherung durch die Tafel und ihre Mitarbeiter würde weiterhin dazu beitragen, dass den Betroffenen die zustehende Leistung gewährt werden kann.

H. Vetter
Fraktionsvorsitzender