Fehlende Sanierung der früher städtischen Wohnungen

Weiter fehlende Sanierung der früher städtischen Wohnungen

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, von der Firma IPM-Immobilien Oberhausen als  Erwerber der 156 ehemals städtischen Wohnungen die  Sanierung der Objekte lt. Kaufvertrag umgehend zu verlangen und bei weiterer Nichterfüllung des Vertrages rechtliche Schritte zur Einhaltung des Kaufvertrages durch den Erwerber einzuleiten.

Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10. März 2005 beschossen, an Firma IPM-Immobilien 156 städtische Wohnungen zum Preis von 3,2 Millionen zu veräußern.

Der Magistrat der Stadt in Person des damaligen Bürgermeisters Michaelis sowie des damaligen 1. Stadtrates Degenhardt begründete den Mietern der Wohnungen diesen Schritt in einem Schreiben am 30. August 2005 mit folgenden Worten:

„Ziel der städtischen Gremien war es daher, eine Privatisierungslösung zu finden, die eine Sanierung der Wohnungen bei gleichzeitiger umfassender sozialer Absicherung der Mieter erreichen lässt.“ In diesem Schreiben wurde ebenfalls bereits 2005 erklärt: „Die städtischen Wohnungen sind teilweise in einem Zustand, der eine Renovierung erfordert. Die Stadt aber befindet sich… in finanziellen Schwierigkeiten, die notwendige Investitionen in den Wohnungsbestand unmöglich machen.“ So wurde dann auch u. a. im Kaufvertrag festgeschrieben, dass die Wohnungen „mittelfristig (zu) „sanieren“ seien. kommt der  Besitzer weiterhin nicht nach.

Die Linke hat im Zusammenhang mit den sogleich nach Inbesitznahme erfolgten Mieterhöhungen durch IPM auf die vom Eigentümer nicht angegangene Sanierungspflicht hingewiesen. Eine offenbar nur telefonisch erfolgte Anfrage des damaligenBürgermeisters in Erledigung des Stadtverordnetenbeschlusses vom Juni 2006 beantwortete IPM bezüglich der Sanierungspflicht am 31. 8. 2006 lapidar mit: Den Wohnungsbestand renovieren wir zur Zeit immer bei Mieterwechsel, um Belastungen der bestehenden Mietverhältnisse zu vermeiden.“ In der Praxis heißt das, dass inzwischen weniger als ein Viertel der Wohnungen instand gesetzt wurde, die Neumieter bezahlen dafür dann auch Mieten, die um den doppelten Quadratmeterpreis liegen, als nebenan. Und außen verkommt weiter alles!

Mit diesem Vertragsbruch gab sich der Magistrat lt. einer Anfrage unseres damaligen Magistratsmitgliedes einverstanden und wies dabei darauf hin, dass die allgemeine Sanierungspflicht ja nur „mittelfristig“ zu erfolgen habe.

Während sich IPM also 2006 fürsorglich gab und angeblich „Belastungen vermeiden“ wollte, werden die über dreihundert Mieterinnen und Mieter durch unerträglich fortschreitenden Verfall der Mietobjekte belastet. Am schlimmsten ist es in den Blocks Carl-Becker-Str., Mühlbachweg und Lohmühlenweg geworden.

Undichte Fenster und Türen, verfallender Außenputz, durch fehlende Isolierung feuchte Sockel und fehlender Sockelputz, Dach- und Dachrinnenschäden, marode Eingangsbereiche, unfallträchtige Außenanlagen fordern Änderung, wollen wir keine Zustände wie in der Bronx dulden!

Wie beschrieben war bereits zur Zeit der Beschlussfassung vor vier Jahren ein Zustand eingetreten, den 27 Stadtverordnete nur mit Verkauf und einer Sanierungsverpflichtung abhelfen wollten oder konnten. Geschehen ist außer erheblichen Mieterhöhungen nichts. Fortgeschritten ist jedoch der Verfall. Mittelfristig ist nicht zehn Jahre nach Übernahme, sondern jetzt, vier Jahre nach Vertragsschluss.