Anträge zur Stadtverordnetenversammlung am 15.06.2011

Herbert Vetter
Verbesserungen beim Sozialpass für Gelnhausen

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Ausschuss für Soziales in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Soziales der Stadtverwaltung auf Grundlage der Erfahrungen der letzten Monate bestimmte Leistungen zu verändern.

Weiterhin wird der Magistrat der Stadt nach Abschluss der Beratungen und Beschlussfassung beauftragt, die Ergebnisse und die Form der Antragstellung so öffentlich zu machen, dass der Kreis der Begünstigten hinreichend informiert wird.

 

Erstellung eines Mietspiegels für die Stadt Gelnhausen

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat der Stadt, für Gelnhausen einen Mietspiegel erstellen zu lassen.

Begründung:

Bereits in der letzten Wahlperiode wurde von der Fraktion der Linken ein entsprechender Antrag gestellt, an den Bauausschuss verwiesen und dort durch Magistratsvertreter die Erledigung zugesagt. Es kam jedoch bislang nicht zur Vorlage eines entsprechenden Ergebnisses.

Im Zusammenhang mit den Planungen für die Housing Area wurden im Auftrag der Stadt im September 2009 vom Büro Hagedorn sowie von der BIMA (Bundesimmobilienagentur) jeweils Gutachten u. a. zum Wohnungsbedarf erstellt, die auch Antwort auf die Fragen der Mietpreise hergaben. Grundlagen für einen Mietspiegel sind somit vorhanden, sodass nicht nochmals von vorne angefangen werden muss. Die Stadt könnte daher das Vorhaben Mietspiegel durch Beauftragung eines der Büros rasch zum Ende bringen.

In Mietspiegel für Gelnhausen ist auch für Gelnhausen aus folgenden Gründen erforderlich:

  • Unsere Stadt entwickelt sich durch verschiedenen Angebote insbesondere die Umwandlung der ehemaligen Militärgelände weiter positiv. Andererseits ergeben Gutachten des Bundeswohnungsbauministeriums aus jüngster Zeit einen Sanierungsbedarf in Höhe von zehn Prozent des Gesamtbestandes. In diesem Wandlungsprozess ist es für Investoren (Vermieter) wie auch für die Mieter  unerlässlich, verbindliche Regeln zur Verfügung zu haben, die Planungsmöglichkeiten und Rechtssicherheit schaffen.
  • Auch Empfängerinnen und Empfänger öffentlicher Leistungen sowie Leistungserbringer im Bereich von Mietzuschüssen werden durch einen amtlichen Mietspiegel in die Lage versetzt, nicht mehr im Einzelfall Prüfungen, Entscheidungen und einen eventuellen Rechtsstreit herbeiführen zu müssen, sondern auf ein gemeinsames Regelwerk zurückgreifen zu können.