Alkoholmissbrauch im Bereich des Bahnhofes und des dortigen Parkhauses

Herbert Vetter

Der Magistrat wird beauftragt dem Missbrauch von Alkohol und anderen Suchtmitteln sowie die daraus entstehenden Folgeerscheinungen im Bereich des Bahnhofes Gelnhausen und insbesondere des dortigen Parkhauses und der Zu- und Abfahrten durch die folgend beschriebenen sowie weitere geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.

- Mit dem Parkhausbetreiber ist über ein Konzept zur Einhaltung der Vorschriften der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Gelnhausen durch bauliche und organisatorische Maßnahmen (insbesondere ständige Aufsichtsdienste an den Wochenendabenden sowie den Abenden vor Wochenfeiertagen zwischen 19.00 und 24.00 Uhr) zu erarbeiten und durchzusetzen.

- In Erarbeitung und Durchsetzung des Konzeptes ist gemäß HSOG (Hess. Gesetz über die Sicherheit und Ordnung) §1 (6) eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu bilden, der neben Vertretern des Magistrats der Stadt und der örtlichen Polizei auch Vertreter von Suchtprävention, Jugendzentrum, Sozialausschuss der StVV sowie Jugendbeirat, Jugendamt des MKK und Betreiber des Parkhauses angehören sollen.

- Streetwork (aufsuchende Sozialarbeit) und offenen Jugendarbeit müssen weiter in die Lage versetzt werden, alternative Angebote zu erarbeiten und unzubieten.

Begründung:

Überwiegend zu den oben genannten Zeiten versammeln sich regelmäßig, besonders aber bei halbwegs geeigneter Witterung, zwischen 40 und 70 Kinder, Jugendliche und meist jüngere Erwachsene aus der näheren und weiteren Umgebung zur Freizeitgestaltung im beschriebenen Bereich. Hierbei steht der Konsum von Alkohol und soweit von außen feststellbar auch verbotenen Suchtmitteln im Mittelpunkt dieser nicht hinnehmbaren Aktivitäten. Kinder und Jugendliche erhalten durch den Verkauf von Alkohol, den sie sich nach Gesetzeslage nicht selbst besorgen können durch meist junge Erwachsene Gelegenheit, dem Suchtmittelmissbrauch nachzugehen. Schon kurze Zeit nach Beginn dieser Teilnahme kommt es zu Trunkenheit bis Volltrunkenheit von Kindern und Jugendlichen mit Folgeerscheinungen wie fehlendem Steuerungsvermögen des körperlichen und sozialen Verhaltens, Sachbeschädigungen und nachhaltigen Verunreinigen durch Herumwerfen von Getränkeflaschen, Essensresten und ihrer Verpackungen, Verrichten der Notdurft und Erbrechen sowie teilweise lautstarker Lärmbelästigung durch Kfz-Beschallungsanlagen von Teilnehmern.

Die Jugendlichen werden hierbei in besonderem Maße einer Jugendgefährdung ausgesetzt, die geeignet ist, körperliche und psychische bleibende Schäden zu verursachen sowie diese dem Begehen strafbarer Handlungen zuzuführen. Dadurch wird auch den Absichten des von den Fraktionen der StVV und den städtischen Körperschaften getragenen „Bündnisses für Familien“ und Bestrebungen nach einem kinder- und familienfreundlichen Gelnhausen entgegen gewirkt.

Bemühungen der städtischen Organe sowie Bürgerinitiativen zur Verbesserung des Bahnhofes und seines Umfeldes werden somit ebenfalls in wichtigen Bereichen in Frage gestellt.

Indem wir uns gemeinsam um alternative Angebote für die Freizeitgestaltung der Jugendlichen durch finanzielle und ideelle Förderung der Jugendarbeit der Gelnhäuser Vereine sowie durch einen personellen und baulichen Neubeginn in der offenen Jugendarbeit durch das JUZ mit nicht unerheblichen Mitteln einsetzen, konterkarieren wir unsere Absichten, wenn wir die Zustände an den Wochenenden im Bahnhofsbereich nicht wesentlich verändern.

Uns Linken ist klar, dass Sicherheit für die Gesamtbevölkerung nur über eine soziale und gerechte Gesellschaft zu erreichen ist. Wir wollen aber nicht auf einen unter den gegebenen Bedingungen erst längerfristig zu erreichenden gesellschaftlichen Zustand warten und vor den Verhältnissen am Bahnhof untätig bleiben.

Die im Antragstext formulierten Maßnahmen sehen nicht einseitiges Law-and-Order-Handeln vor, sondern heben vorrangig auf einen zu erarbeitenden Konsens aller im Ordnungs-, Sicherheits-, Gesundheits- und Sozialbereich tätigen Kräfte ab.