Linke hinterfragt die Rolle der Waffenbehörde zum Attentat vom 19.Februar

Andreas Müller

Linke hinterfragt die Rolle der Waffenbehörde des Main Kinzig Kreises

 

Letzte Woche ist bekannt geworden, dass der rassistische Mörder von Hanau, Tobias R., jahrelang seine Schusswaffen in München aufbewahrt, ohne dass die Behörden in der bayerischen Landeshauptstadt davon wussten. Das geht  aus der Antwort auf eine Anfrage der Münchner Stadtrats-Mitglieder Dominik Krause und Angelika Pilz-Strasser (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) an das dortige Rathaus hervor.

Der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises war dies bekannt. Es gab keine Meldung nach München. Dort hat der Attentäter mehrere Jahre gelebt, er hatte sich dort aber nicht angemeldet. Der Waffenbehörde war dies bekannt. 

Unklar bleibt allerdings weiterhin, wann und wie oft Waffen und Munition von Tobias R. und deren korrekte Aufbewahrung in den vergangenen Jahren durch eine Inaugenscheinnahme überprüft wurden. In den entsprechenden Presseberichten teilt die Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises hierzu mit: „Der Hanauer Schütze wurde von 2013 bis 2019 insgesamt viermal überprüft. Darunter auch innerhalb des Zeitraumes vom 03.05.2014 bis 23.5.2017“, diese Überprüfungen hätten allerdings keinen außergewöhnlichen Anlass gehabt. Im Zuge dieser Überprüfungen sei bekannt geworden, dass Tobias R. neben seiner Schießsportausübung in einem Frankfurter Schützenverein auch in einem Münchner Schützenverein geschossen und seine Waffen auch in München aufbewahrt habe. „Die entsprechenden Nachweise wurden vorgelegt. Die Pflichten zur Ummeldung nach München, dass dort ein ausschließlicher Wohnsitz begründet wird beziehungsweise ausschließlich dort der Schießsport ausgeübt wird, wurde dabei seitens der Waffenbehörde thematisiert“, so der Main-Kinzig-Kreis. Tobias R. sei durchgängig mit Hauptwohnsitz in Hanau gemeldet gewesen, ein offizieller Wohnsitz in München habe nicht bestand. Aus diesem Grund, und da er nicht ausschließlich in München geschossen habe, sei seine Akte durchgängig von der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises bearbeitet worden.

Die Fraktion der Linken im Kreistag ist schon lange beunruhigt über den Umgang mit Waffen, teilt deren Vorsitzender Andreas Müller mit. „Wir haben hierzu bereits im Jahre 2016 eine entsprechende Anfrage gestellt aus der sich einen starken Anstieg der beantragten Waffenscheine im Main-Kinzig-Kreis ergab. Diese Anfrage haben wir schon im Februar 2020 aktualisiert“ Doch jetzt würden sich noch ganz andere Fragen stellen, so Müller.

Nun will die Linke zusätzlich wissen „wie und wie oft die Waffenbesitzer überprüft werden? Finden die vor Ort Kontrollen nur in Abständen der Zuverlässigkeitsprüfung statt (also nach 3 Jahren) oder finden auch Kontrollen zwischendrin statt? Werden vor Ort Kontrollen vorher angekündigt? Wird ein Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte nur erteilt, wenn ein vorhandener Waffenschrank nachgewiesen werden kann oder ist es möglich einen Nachweis nachzureichen? Wann ist bei der Überprüfung der persönlichen Eignung die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses erforderlich? Werden hinsichtlich der Zuverlässigkeitsprüfung alle vorhandenen Daten offengelegt seitens des hessischen LKAs und des staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister z.B. laufende Verfahren zugunsten und zuungunsten des Antragstellers? 

Aber auch, ob die Personalsituation in der Waffenbehörde so gestaltet ist, dass die waffenrechtlich notwendigen Überprüfungen auch persönlich (vor Ort mit Gesprächen etc.) ausgeführt werden können oder finden die Überprüfungen per Telefon oder schriftlich oder stichprobenartig statt? Bzw. wie oft wird vor Ort und wie oft auf anderen Wegen geprüft? Genauere Angaben will die Linke auch bei der Frage ob Waffenscheine und wenn ja, wie viele wurden aufgrund der regelmäßigen Überprüfungen, wegen Unzuverlässigkeit des Besitzers entzogen wurden und was waren die Gründe? Welche Verstöße führen in der Regel zum Entzug des Waffenscheines?

Die Linke will zu den Vorfällen mit München auch wissen warum Tobias Rathjen trotz Verstoß gegen die Meldepflicht (keine Anmeldung des Wohnsitzes in München) und trotz Verstoß gegen die Aufbewahrungsregeln (Waffenaufbewahrung kann in „begründeten Fällen“ am „Nebenwohnsitz“ erfolgen) nicht auf die Zuverlässigkeit geprüft wurde, bzw. man ihn trotzdem für zuverlässig hielt? Ebenso will die Linke wissen wie genau die Waffenaufbewahrung von Tobias Rathjen in München geprüft wurde? Waren Mitarbeit der Waffenbehörde des MKK in München zur Kontrolle oder gab man sich mit den Auskünften zufrieden? Wie genau wurde die Waffenaufbewahrung am Erstwohnsitz in Hanau geprüft?

Aber auch der rassistische Anschlag auf Bilal M. in Wächtersbach, der sich übrigens am 22.07. zum ersten Mal jährt, ist Teil der Anfrage. Laut Spiegel hatte der Täter des rassistischen Mordversuches an Bilal M in Wächtersbach, Roland K., fünf (!) Waffen und 1000 Schuss Munition. Waren all diese Waffen der Waffenbehörde angemeldet und gab es nach der Tat Ermittlungen und Überprüfungen in der Waffenbehörde des MKK?

Vor Allem aber stellt sich für die Linke die Frage, ob die Tat bei der weiteren Praxis der Überprüfungen im MKK irgendeine Konsequenz hatte und zu neue Überprüfungsregelungen führte?

Zu guter Letzt fragt die Linke, ob es stimmt, dass im August 2019, also ganz kurz nach Wächtersbach, Tobias R. seine Waffenerlaubnis verlängert und sogar auf europäische Ebene erweitert bekam? Angeblich soll er damit zu Schießübungen im benachbarten europäischen Ausland unterwegs gewesen sein.

Der Fraktionsvorsitzende Müller hofft, dass diese Fragen, trotz Sommerpause, schnell beantworte4t werden und nicht erst am 25. September in der nächsten regulären Kreistagssitzung oder gar noch später. „Hier bedarf es schneller Aufklärung, das erwarten auch die Angehörigen, die hier zu Recht Fragen stellen“, so Müller abschließend.