LINKE sieht systematische Gesetzesverstöße der CDU beim Plakatieren

Nur fehlender Anstand??

LINKE sieht systematische Gesetzesverstöße der CDU beim Plakatieren.

"Was hat die CDU Main Kinzig für Befürchtungen, dass sie jeden Anstand im Wahlkampf anscheinend verliert", fragt der Bundestagsdirektkandidat der LINKEN im Wahlkreis 175 Andreas Müller. "Dass der Umgang von Dr. Peter Tauber mit Andersdenkenden besonders rauh ist, mussten wir ja sowohl im Kreistag, wie auch im Bundestag schon öfters erleben", so Müller, der damit an das Tauberzitat der "rotlackierten Faschisten" erinnert, Müller wirft der CDU massive Verstöße gegen geltendes Recht und Anstandsregeln im Wahlkampf vor. In seiner langen Wahlkampfpraxis sei ihm soetwas noch nicht vorgekommen. Müller regt sich dabei ganz besonders über die Plakatierungspraxis der CDU Main-Kinzig auf.

Dass man früh aufstehe, um die besten Plakatplätze zu belegen, sei ein normaler Vorgang, dass man aber wie in einigen Gemeinden im Biebertal und Flörsbachtal alle Laternen belege und für keine der andere Parteien Platz lasse und ihnen das Plakatieren erschwere, sie schon kein Zeichen des politischen Anstandes sondern Ausdruck einer "der Staat sind wir" Haltung, die undemokratisch sei. Dass man die Jugendorganisation nicht im Griff habe und es dulde, dass diese andere Plakate überdecke, Fußgängerwege einschränke, könne man auch noch lächelnd unter Wahlkampfgeplänkel abtun. 

Dass diese selbsternannten Rechtsstaatsparteien aber massiv geltende Gesetze ignorieren und darüberhinaus den Verkehr gefährden, sei in keinster Weise hinnehmbar. In einigen Orten ignoriert die CDU eindeutig die Vorschrift, dass Plakate nicht an Verkehrsschildern hängen dürfen. Die Plakate sind so anzubringen, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nicht verdeckt oder in ihrer Wirkung nachteilig berührt werden, betont Müller. Sie dürfen insbesondere kein Sichthindernis darstellen. Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind unzulässig. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind zu beachten. 

Kreuzungsbereiche sind von Plakatierungen freizuhalten. Kreisverkehre sind von Plakatierungen freizuhalten. Wir konnten gar nicht alle Vedrstöße dukumentieren, haben jedoch das eine oder andere per Handykamera, fotografiert, nachdem uns aufgefallen ist, dass dies keine Einzelfälle sind, die immer wieder mal passieren und bei denen man übereifrigen ehrenamtlichen Wahlhelfern keinen Vorwurf machen sollte, sondern dass dies in einigen Gemeinden anscheinend vorsätzlich und flächendeckend passiert. Müller forderte die Ordnungsämter auf hier umgehend im Interesse der Vehrkehrssicherheit einzugreifen.