Aufruf zum Widerspruch und Einladung zur Informationsveranstaltung am 5.2.2011

Aufruf zum Widerspruch und
Einladung zur Informationsveranstaltung am 5.2. um 15.00 Uhr, Solarsystemhaus, In den Jockelsäckern 4, 63543 Neuberg

In den zurückliegenden Tagen sind die Neuberger Haushalte über die neuen Wasser-und Kanalgebühren in Kenntnis gesetzt worden.
„Mit Bescheid vom  13. 01. 2011 wurde die von der Gemeindevertretung am 1.12.2010 beschlossene Gebührenerhöhung beim Abwasser auf 2,96€ und bei der Niederschlagswassergebühr auf 0,78€ jetzt an die Bürger weitergegeben, gegen die Stimmen der Neuberger Liste, wobei bei die  Niederschlagswassergebühr mit etwa 50% (0,58€) in der Berechnung erhöht wurde. „Eine Begründung für diese erneuten Gebührenerhöhungen fehlt im Bescheid vollständig. Es wird sogar nicht einmal darauf hingewiesen, dass überhaupt erhöht wurde.“ so Feuerhack, Kandidat der Neuberger Liste für die Kommunalwahl. Im letzten Jahr waren die Gebühren stillschweigend erhöht worden, z.B. beim Abwasser von 2,08€ auf 2,60€ pro m³. „Bereits damals hatte eine große Anzahl Neuberger Bürger im Frühjahr 2010 Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt. Eine Antwort steht noch aus.  Mit den Gebührenbescheiden vom Januar 2011 wurde die Erhöhung von Jahr 2010 ohne Begründung einfach weiter fortgeschrieben.“, so Feuerhack.
„Die Neuberger Liste bietet auf diesem Wege den Bürgerinnen und Bürgern an, sich am Samstag den 5.Februar ab 15.00 Uhr, aus erster Hand beraten zu lassen und Widerspruch gegen den aktuellen Bescheid einzulegen, der trotz des Beschlusses der Gemeindevertretung möglich ist. An diesem Tag werden die Kandidatinnen und Kandidaten im Solarsystemhaus, In den Jockelsäckern 4, 63543 Neuberg für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen.“
Abschließend weist Feuerhack darauf hin: „Sollte die Erhöhung durch die Maßnahme begründet sein, das Neuberger Abwasser in Erlensee zu reinigen, so ist auf die HGO § 92 Absatz 2 zu verweisen…`die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu führen`. Die Gremien der Gemeinde haben nicht nach § 92 gehandelt. Die Gemeinde hatte die Möglichkeit einer kostengünstigeren Abwasserbehandlung, obwohl neue Erkenntnisse vorlagen, ab 2005 nicht mehr geprüft. Die Möglichkeit, das Abwasser durch die Regelung der Firma Intech kostengünstig weiter zu betreiben, wurde von der Gemeindevertretung  abgelehnt. Statt einer Kostenreduzierung und einer damit verbundenen Entlastung für die Bürger, sollen diese nun den Preis für den Starrsinn der Gemeindevertreter zahlen. Es ist an der Zeit, dass die Bürger handeln und ihren Widerspruch geltend machen.“
Pressedienst Neuberger Liste, verantw. Jens Feuerhack