23. April 2011 Thomas Kallay

Kostenlose Materialsammlung Hartz-IV neue Regelsätze

Kurzvorstellung

Thomas Kallay heisse ich, komme aus Eschwege in Nordhessen, und bin Mitglied in der Partei DIE LINKE über den Kreisverband Bottrop.

Einigen wird mein Name vielleicht auch deshalb ein Begriff sein, weil ich seit 2004 gegen die bisherigen Hartz-IV-Regelsätze geklagt und damit in 2009 vor das Bundesverfassungsgericht gekommen war - wobei da viele gute Geister mitgeholfen hatten, allen voran natürlich auch Gen. MdB Katja Kipping und Gen. MdB Dr. Gregor Gysi von der Bundestagsfraktion DIE LINKE aus Berlin, für deren Unterstützung anläßlich der Schikanen der hiesigen ARGE gegen meine Familie und mich wir Kallays sehr dankbar sind.

Wie bekannt, hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder verfassungswidrig sind, und von der Bundesregierung komplett neu und transparent bemessen (= berechnet) werden müssen unter Wahrung der Art. 1 und 20 Grundgesetz. Das Urteil vom 09. Februar 2010 mit dem Aktenzeichen 1 BvL 1/09 u.a. kann man hier nachlesen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 00109.html

Mitgeholfen, an der Sache dran zu bleiben, haben natürlich auch viele GenossInnen vom DIE-LINKE-KV Bottrop, die ebenfalls kennenzulernen ich die Freude und Ehre hatte, und die mir nun ermöglichen, in diesem Forum zu schreiben und zur Sache Hartz-IV zu publizieren.

Ich bin nicht nur DIE LINKE-Mitglied im KV Bottrop, sondern auch seit 1999 im Verein ARCA Soziales Netzwerk e.V. in Eschwege, Nordhessen aktiv in der ehrenamtlichen Erwerbslosensozialarbeit und bin seit 2001 1. Vorsitzender des Vereins. Wir sind ein steuerrechtlich als mildtätig anerkannter, ausschließlich ehrenamtlich und geldlos arbeitender, von Erwerbslosen für Erwerbslose gegründeter Sozial-Verein e.V., der sich seit der Gründung in 1998 ununterbrochen um Menschen in sozial schwierigen Lebenslagen kümmert.

Zu unserer ehrenamtlichen Sozialarbeit gehört es u.a. auch, Menschen in sozialen Notlagen über das Internet per Mail, in Foren und natürlich per Fax und Telefon zu betreuen, so daß u.a. ich das hier nun auch für den KV Bottrop mit mache, zumal ich ja KV-Mitglied bin. Und es gehört auch dazu, gegen das soziale Unrecht namens Hartz-IV soviel zu tun, wie uns und mir möglich ist, und dazu gehört auch eine Sammlung von Info-Materialien, die ich regelmäßig erneuere und veröffentliche.

Denn die derzeitige CDU-FDP-Bundesregierung hat auf das vorgenannte und für sie rechtsverbindliche Urteil des Bundesverfassungsgerichtes betreffend die transparente und nachvollziehbare Neubemessung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder einfach einen warmen Haufen geschissen, und setzt es nicht um, und scheisst damit auch gleich noch einen weiteren warmen Haufen auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Und sie versucht hinterrücks, in das "neue" SGB II allerlei Verschlechterungen für Leistungsbezieher einzubauen - die allesamt ebenfalls verfassungswidrig sind.

So aber gehts nicht, und deshalb kämpfe auch ich weiter und rufe alle Betroffenen dazu auf, sich zu wehren.



Zur Materialsammlung, zum Widerspruchs- u. Ü-Antragsformular sowie Klageformular
- bitte ERST LESEN, dann unten downloaden!!! -

Ein Einstieg in die Gegenwehr gegen das sozial Unrecht Hartz-IV ist es, sich die unten genannten Materialsammlung downzuloaden und durchzuarbeiten und danach dann Widerspruch bzw. Ü-Antrag gegen die Hartz-IV-Regelsätze einzureichen und, sobald dann der ablehnende Widerspruchs- oder Ü-Antragsbescheid da ist, Klage vor dem zuständigen Sozialgericht zu erheben. Für die Klage haben wir einen interessierten Anwalt an der Hand, der das auch für Prozeßkostenhilfe macht, also für Leistungsbezieher kostenfrei.

Natürlich gibt es auch andere und sehr gute Fachanwälte für Sozialrecht mit Tätigkeitsschwerpunkt SGB-II (also Hartz-IV), die man unter anderem auch hierüber finden kann: http://www.my-sozialberatung.de/adressen

ABER: für jene, die selbst klagen wollen (wovon ich zwar abrate, aber wer es so will, soll es so haben) gibt es jetzt (seit 23.04. 2011) auch ein sinnvolles und zudem auch per Hand ausfüllbares Klageformular. Das "abraten" richtet sich dabei an jene Leistungsbezieher, die von der Juristerei keine Ahnung haben, sich also mit Schreibkram, Klagen usw. nicht auskennen. Wer sich da aber auskennt, und sich sicher ist, es zumindest erstmal auch ohne Anwalt machen zu können, sollte es natürlich tun.

Ich wiederhole das nochmal: das von mir veröffentlichte Klageformular ist NUR für diejenigen Betroffenen gedacht, die fachlich fit genug sind, einen Rechtstreit wegen der Regelsätze selbst tatsächlich führen zu können.

Unten findet sich der/die Link/s zum Download der aktuellen Version (Stand 23. April 2011) meiner Materialsammlung zur "Neu"-Bemessung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder.

Die Datei ist eine ZIP-Datei, die unter Windows ab XP und natürlich auch unter Linux oder MAC OS geöffnet werden kann. Der Inhalt sind Ordner mit PDF-Dateien für den Adobe Acrobat Reader oder Foxit-Reader usw., der auf dem Computer installiert sein muß.

Neben vielen Infos zum Thema Regelsatz"Neu"bemessung gibt es in meiner Sammlung auch ein Ordner mit einem nun kombinierten und nun auch per Hand ausfüllbaren Formular für Widerspruch und Überprüfungsantrag als PDF und zwei weitere dazu gehörende PDF-Dateien.

Neu dazu gekommen ist ein Ordner mit einer, ebenfalls per Hand ausfüllbaren Klageschrift.

Wie damit umzugehen ist, steht im Hauptverzeichnis in der Datei BITTE_ZUERST_LESEN.PDF

WICHTIG betreffend das Klageformular: Um überhaupt klagen zu können, muß man VOR Klageeinreichung entweder fristgerecht einen Widerspruch eingereicht oder einen Überprüfungsantrag gestellt haben, der dann vom Jobcenter schriftlich per Ablehnungsbescheid abgelehnt wurde. NUR nachdem also ein Ablehnungsbescheid seitens Jobcenter ergangen ist und schriftlich (!) vorliegt, ist die Klage innerhalb von vier Wochen nach Eingang des ablehnenden Bescheides möglich!!!

Schneller und völlig unkomplizierter Download-Link:
http://tinyurl.com/65t4xfb

Ich übernehme keinerlei Haftung für meine Materialsammlung, das Formular für Widerspruch oder Ü-Antrag und auch nicht für das Klageformular. Ich habe diese Unterlagen lediglich und kostenlos gesammelt und/oder angefertigt, um anderen im Rahmen meiner Möglichkeiten zu helfen, sich im Rahmen Art. 20 Abs 4 Grundgesetz zu wehren gegen das Unrecht Hartz-IV.

Für Fragen dazu stehe ich hier im Forum und auch per Telefon und eMail (siehe unten) zur Verfügung.

Bis dahin erstmal beste solidarische Grüße,
Thomas Kallay

c/o

ARCA Soziales Netzwerk e.V.
An den Anlagen 8a
37269 Eschwege

Telefon 05651-754706
Telefax 03212-1041462

eMail: arca.sozial-eschwege/at/t-online.de


ARCA Soziales Netzwerk e.V. arbeitet
rein ehrenamtlich und besteht seit 1998.
Vereinsregister-Nr. ist 6 VR 1436.
Steuerlich vom Finanzamt Eschwege
als mildtätig eingestuft.

MEHR