Keine „Schuldenbremse“ in die Hessische Verfassung

1. Parallel zur Kommunalwahl am 27.03.2011 plant die Landesregierung eine Volksabstimmung über die Verankerung einer „Schuldenbremse“ in die Hessische Landesverfassung. DIE LINKE Hessen lehnt das Vorhaben ab und wird gemeinsam mit BündnispartnerInnen aus Gewerkschaften, sozialen Bewegungen und Parteien entschiedenen Widerstand organisieren.

2. Die Aktivitäten gegen die „Schuldenbremse“ wollen wir zu einem wichtigen Bestandteil des Kommunalwahlkampfes 2011 entwickeln. Im Mittelpunkt soll der Zusammenhang zwischen der Finanznot der Kommunen und der Steuersenkungspolitik in Bund und Land stehen. Das Land Hessen hat kein Ausgaben-, sondern ein Einnahmeproblem.

Begründung:

Bekanntermaßen plant die Landesregierung am Tag der Kommunalwahl über die Verankerung einer „Schuldenbremse“ in der Landesverfassung abstimmen zu lassen. Die Armut der öffentlichen Hand wird sich weiter verschärfen, wenn das Land in der Kreditaufnahme weiter limitiert wird. Damit soll auch auf Landesebene die neoliberale Politik der Ausgabensenkung verfassungsrechtlich festgeschrieben werden. Eine „Schuldenbremse“ bedeutet letztlich Steuersenkung und Sozialabbau.

Es ist geradezu zynisch, dass die Regierung am Tag der Kommunalwahl über dieses Vorhaben abstimmen lassen will. Schließlich sind insbesondere die Kommunen von der Steuersenkungs- und Umverteilungspolitikpolitik der letzten Jahre massiv betroffen. Umso wichtiger, dass wir den Widerstand in die kommunalen Parlamente tragen, um Öffentlichkeit zu schaffen und BündnispartnerInnen zu gewinnen. Anstatt einer Schuldenbremse fordern wir wirksame Maßnahmen, um die kommunalen Finanzen zu stärken. Geld ist genug da, es muss nur anders verteilt werden. Dazu bedarf es sowohl einer Steuerreform, die die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates insgesamt stärkt (z.B. Vermögens- Millionärs- sowie Transaktionssteuer) als auch eine Neuordnung der Finanzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen, wie von linken KommunalpolitikerInnen seit langem gefordert.

Die Verankerung einer „Schuldenbremse“ würde zudem den sozialen Gehalt der Hessischen Verfassung weiter aushöhlen. In Artikel 38 heißt es: „Die Wirtschaft des Landes hat die Aufgabe, dem Wohle des ganzen Volkes und der Befriedigung seines Bedarfs zu dienen.“

Anstatt einen Steuersenkungswettlauf im „Standortwettbewerb“ um die günstigsten Verwertungsbedingungen für das Kapital zu betreiben, ist es demnach Verfassungsauftrag, die Bedürfnisbefriedigung der Menschen in den Mittelpunkt des politischen Handelns zu stellen.

Aus diesen Gründen sollte das Thema Schuldenbremse ein wichtiger Bestandteil unseres Kommunalwahlkampfes werden.

Das sagt der DGB zur Schuldenbremse:

Die Schuldenbremse wird aufgrund der üblicherweise verwendeten Konjunkturbereinigungsverfahren prozyklisch wirken und daher die wirtschaftliche Entwicklung unnötig destabilisieren. Im Abschwung wird ein Zuviel an Konsolidierung verlangt werden, was aufgrund der makroökonomischen Rückwirkungen auch die Haushaltskonsolidierung selbst erschweren wird (im Aufschwung gilt das Umgekehrte).

Die Finanzpolitik wird im Übergang hin zu den angestrebten (nahezu) ausgeglichenen strukturellen Haushalten sehr restriktiv ausgestaltet sein müssen, was die wirtschaftliche Entwicklung schwer beeinträchtigen kann. In einer Phase schwachen Wachstums oder gar einer noch nicht überwundenen Rezession droht eine solche Finanzpolitik den Aufschwung vorzeitig zu beenden, was erneut auch die Haushaltskonsolidierung selbst erschweren würde.

 

Wir brauchen keine Schuldenbremse - Für einen solidarischen Sozialstaat

Der Deutsche Bundestag hat im Frühjahr 2009 eine Verfassungsänderung beschlossen: Bund, Länder und Gemeinden dürfen ab dem Jahre 2020 keine Kredite aufnehmen.

Diese Regelung wird in der allgemeinen Diskussion als Schuldenbremse bezeichnet.

Vorausgegangen sind jahrelange Diskussionen darüber, dass durch eine hohe Staatsverschuldung die heutige Generation auf Kosten ihrer Enkel lebe:

  • Wir können nur so viel ausgeben wie wir einnehmen!
  • Was für den privaten Haushalt gilt kann für den Staat nicht falsch sein!

Das leuchtet jedem ein, stimmt aber nicht mit der Realität überein. DGB-Bildungswerk Hessen e.V.

 

Weitere Info´s zur Schuldenbremse

Horn u.a. Unberechenbare Schuldenbremse, boeckler-impuls 1-11.pdf

Nagel-Schreiner-Eicker-Wolf, Schuldenbremse, WISO-Info 1-11.pdf

Volksabstimmung.Schuldenbremse.Coppik.pdf

Schuldenbremse - weswegen klagen wir [pdf]

Die Schuldenbremse gefährdet ihre Zukunft [pdf]